wenn ein Kind sich im Taxi erbricht

Amtsgericht München

Urteil vom 1.12.2009, veröffentlicht am 12.07.2010 -  155 C 16937/09

 

 

Schlagworte:

Wer haftet, wenn ein Kind sich im Taxi erbricht und das Fahrzeug verunreinigt?/Amtsgericht München zu der Frage der Gefährdungshaftung für Kinder

Leitsätze:

Eine Gefährdungshaftung für Kinder gibt es nicht. Erbricht sich ein Kind in einem Taxi und verunreinigt dieses dadurch, haften die Eltern nur dann, wenn sie die Übelkeit ihres Kindes erkennen konnten und trotzdem nichts unternehmen, die Verunreinigung zu vermeiden.

Volltext der Presseerklärung:

http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2010/02669/index.php

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(2012) Fachanwalt Verkehrsrecht Christall / Verkehrsrecht, Bußgeld, Unfallregulierung / Rechtsanwalt / Anwalt