Schadensersatz bei unabwendbarem Ereignis

Oberlandesgericht Nürnberg

Urteil vom 16.06.2010, veröffentlicht am 28.07.2010 - 8 U 2496/09

 

Schlagworte:

Unfallopfer erhält Schadensersatz von der Kfz-Haftpflichtversicherung auch dann, wenn der Unfall für den PKW-Fahrer ein „unabwendbares Ereignis“ ist

 

Leitsätze:

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist unter Umständen auch dann zu Schadensersatzleistungen gegenüber einem unfallgeschädigten Verkehrsteilnehmer - hier einem fünfjährigen Kind - verpflichtet, wenn der Fahrer des Pkw keinen Verkehrsverstoß begangen hat und zudem für ihn der Unfall ein "unabwendbares Ereignis" darstellte.

Volltext:

http://www.justiz.bayern.de/stmj_internet/gericht/olg/n/presse/archiv/2010/02699/index.php

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(2012) Fachanwalt Verkehrsrecht Christall / Verkehrsrecht, Bußgeld, Unfallregulierung / Rechtsanwalt / Anwalt