Schadensersatz bei unabwendbarem Ereignis
Oberlandesgericht Nürnberg
Urteil vom 16.06.2010, veröffentlicht am 28.07.2010 - 8 U 2496/09
Schlagworte:
Unfallopfer erhält Schadensersatz von der Kfz-Haftpflichtversicherung auch dann, wenn der Unfall für den PKW-Fahrer ein „unabwendbares Ereignis“ ist
Leitsätze:
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist unter Umständen auch dann zu Schadensersatzleistungen gegenüber einem unfallgeschädigten Verkehrsteilnehmer - hier einem fünfjährigen Kind - verpflichtet, wenn der Fahrer des Pkw keinen Verkehrsverstoß begangen hat und zudem für ihn der Unfall ein "unabwendbares Ereignis" darstellte.
Volltext:
http://www.justiz.bayern.de/stmj_internet/gericht/olg/n/presse/archiv/2010/02699/index.php
Teltow, Kleinmachnow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin,
Nuthetal, Großbeeren, Ludwigsfelde, Rangsdorf, Blankenfelde, Mahlow, Michendorf, Schönefeld, Wildau, Königs Wusterhausen, Zeuthen.
(2012) Fachanwalt Verkehrsrecht Christall / Verkehrsrecht, Bußgeld, Unfallregulierung / Rechtsanwalt / Anwalt