Nichtfeststellung des Tatfahrers
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Beschluss vom 30.06.2010 - OVG 1 N 42.10
Schlagworte:
Zulassungsbegehren; Fahrtenbuch; Geschwindigkeitsüberschreitung; Halterbegriff; Dienstwagen; private Nutzung; Nichtfeststellung des Tatfahrers; Zeugnisverweigerungsrecht; Zurechnung der fehlenden Mitwirkung des Mitarbeiters
Aus dem Text:
1. Die Klägerin wendet sich gegen den Bescheid des Beklagten vom 28. September 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18. Dezember 2009, durch welchen ihr auferlegt wurde, für die Dauer eines Jahres ein Fahrtenbuch zu führen. Mit einem Fahrzeug, das zur Tatzeit auf die Klägerin zugelassen war und welches sie durch Dienstwagenvertrag vom 7. Januar 2005 ihrem Mitarbeiter Herrn M... zur dienstlichen und privaten Nutzung überlassen hatte, war am 10. April 2009 in Hohenbucko auf der B 87, Höhe Kalka, Ortseingang aus Richtung Schlieben die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 28 km/h überschritten worden, ohne dass der Tatzeitfahrzeugführer ermittelt wurde. Die hiergegen erhobene Anfechtungsklage hat das Verwaltungsgericht durch das angefochtene Urteil als unbegründet abgewiesen.
2. Der hiergegen gerichtete form- und fristgerecht gestellte, auf die Zulassungsgründe der ernstlichen Richtigkeitszweifel (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Berufungszulassungsantrag ist unbegründet.
3. 1. Die geltend gemachten ernstlichen Richtigkeitszweifel gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen nicht vor. Der Einwand der Klägerin, die Voraussetzungen für die Anordnung eines Fahrtenbuchs gemäß § 31 a Abs. 1 StVZO lägen nicht vor, weil sie im Hinblick auf den mit ihrem Mitarbeiter abgeschlossenen Dienstwagenvertrag nicht Halterin des Fahrzeugs sei, jedenfalls ihre Inanspruchnahme anstelle der ihres Mitarbeiters unverhältnismäßig sei, stellt die Richtigkeit des Urteils nicht schlüssig in Frage (vgl. zum Maßstab ernstlicher Richtigkeitszweifel: BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 – 1 BvR 830/00 – NVwZ 2000, 1163; Beschluss vom 3. März 2004 – 1 BvR 461/03 – BVerfGE 110, 77). …..
Volltext:
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/kiu/bs/10/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE100065261%3Ajuris-r03&documentnumber=1&numberofresults=2107&showdoccase=1&doc.part=L¶mfromHL=true#focuspoint
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(2012) Fachanwalt Verkehrsrecht Christall / Verkehrsrecht, Bußgeld, Unfallregulierung / Rechtsanwalt / Anwalt