geeignete Bereifung
Oberlandesgericht Oldenburg
Beschluss vom 09.07.2010 - 2 SsRs 220/09
Schlagworte:
Winterreifen, Bestimmtheitsgebot, Bereifung, geeignete, Sommerreifen, Glatteis
Leitsätze:
Der Bußgeldtatbestand der §§ 49 Abs. 1 Nr. 2, 2 Abs. 3 a S. 1, 2 StVO ist wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot verfassungswidrig, soweit er einen Verstoß gegen das Gebot, ein Kraftfahrzeug mit einer an die Wetterverhältnisse angepassten, geeigneten Bereifung auszurüsten, ahndet.
Volltext des Urteils:
http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/volltext.php4?id=5357&ident=
Teltow, Kleinmachnow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin,
Nuthetal, Großbeeren, Ludwigsfelde, Rangsdorf, Blankenfelde, Mahlow, Michendorf, Schönefeld, Wildau, Königs Wusterhausen, Zeuthen.
(2012) Fachanwalt Verkehrsrecht Christall / Verkehrsrecht, Bußgeld, Unfallregulierung / Rechtsanwalt / Anwalt