geeignete Bereifung

Oberlandesgericht Oldenburg

Beschluss vom  09.07.2010 - 2 SsRs 220/09

 

 

Schlagworte:

Winterreifen, Bestimmtheitsgebot, Bereifung, geeignete, Sommerreifen, Glatteis

Leitsätze:

Der Bußgeldtatbestand der §§ 49 Abs. 1 Nr. 2, 2 Abs. 3 a S. 1, 2 StVO ist wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot verfassungswidrig, soweit er einen Verstoß gegen das Gebot, ein Kraftfahrzeug mit einer an die Wetterverhältnisse angepassten, geeigneten Bereifung auszurüsten, ahndet.

Volltext des Urteils:

http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/volltext.php4?id=5357&ident=

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(2012) Fachanwalt Verkehrsrecht Christall / Verkehrsrecht, Bußgeld, Unfallregulierung / Rechtsanwalt / Anwalt