Fahrtenbuchauflage eines ausländischen Fahrers

Rechtmässigkeit der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei Mittei-
lung des Names und des Wohnorts eines ausländischen Fahrers
1.Ein Fahrzeughalter, der sein Fahrzeug an Dritte weitergibt, muss
sich um überprüfbare Angaben zur Identität und Anschrift desjenigen
bemühen, dem er sein Fahrzeug übergibt. Die Mitteilung des Namens
und die Angabe einer Stadt im Ausland (hier: Rumänien) als Wohnort
allein sind keine hinreichend konkreten und verlässlichen Angaben,
denen die Behörde im Rahmen ihrer Ermittlungen zumutbarerweise hät-
te nachgehen müssen. 2.Ob die Behörde gegenüber dem im Ausland an-
sässigen Fahrer ihren Bussgeldbescheid tatsächlich hätte vollstre-
cken können, ist für die Rechtmässigkeit der Fahrtenbuchauflage oh-
ne Bedeutung. (Aus den Gründen: ...Die Fahrtenbuchauflage dient
nicht gleichsam als "Ersatzsanktion" für die vergangene Ordnungs-
widrigkeit. Sie soll vielmehr im Interesse der Sicherheit sicher-
stellen, dass der Fahrzeughalter bei zukünftigen Verkehrsverstössen
den dafür verantwortlichen Fahrer zuverlässig und rechtzeitig be-
nennen kann...). (s.a. gl. Entsch. u.a. Az. = Dok.Nr. 88373).

Fundstellen
ADAJUR-ARCHIV

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(2012) Fachanwalt Verkehrsrecht Christall / Verkehrsrecht, Bußgeld, Unfallregulierung / Rechtsanwalt / Anwalt