Akteneinsichtsrechts des Rechtsanwalts
84/1 E OWI 79/08
Umfang des Akteneinsichtsrechts des Rechtsanwalts in Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Überschreitung der Geschwindigkeit
1.Hat sich der Kfz-Führer im Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen ei-
ner Geschwindigkeitsübertretung zu verantworten, ist sein Verteidi-
ger berechtigt, in alle Unterlagen Einsicht zu nehmen, die auch der
Gutachter hat. 2.Dieses Recht umfasst auch den Einblick in die Be-
dienungsanleitung des Geräts, mit dem die Messung erfolgte. 3.Aller-
dings können Unterlagen wie Bedienungsanleitungen, die nicht der
Bussgeldakte angehören, nur im Orginal verfügbar sind und derer die
zuständigen Polizisten stets bedürfen, nur auf der jeweiligen Poli-
zeidienststelle eingesehen werden. (Aus den Gründen: ...Aus dem
Grundsatz der Aktenvollständigkeit folgt, dass Schriftstücke, Unter-
lagen, Bild- und Tonaufnahmen, die für den Betroffenen als belastend
oder entlastend von Bedeutung sein könnten, den Akten nicht fern ge-
halten werden dürfen, da dies eine Verletzung des rechtlichen Gehörs
wäre. Das Akteneinsichtsrecht besteht jedoch nicht uneinge-
schränkt...). (s.a. gleiche Entscheidung u.a. Az. = Dok.Nr. 88771).
Fundstelle:
ADAJUR-ARCHIV
Kein Recht auf Einsicht in sog. Lebensakte.
(2011) John Christall| Fachanwalt | Verkehrsrecht, Bußgeld, Unfallregulierung | Rechtsanwalt | Teltow, Kleinmachnow, Stahnsdorf