Freiwilligkeit einer Atemalkoholkontrolle.

Verwertungsverbot bei fehlender Aufklärung über Freiwilligkeit der
Durchführung einer Atemalkoholkontrolle
Wird eine Atemalkoholkontrolle mit dem Messgerät Draeger Evidential
Typ MK III durchgeführt, dürfen die Messergebnisse dann nicht ver-
wertet werden, wenn der Betroffene nicht darüber aufgeklärt wurde,
dass die Durchführung freiwillig und nicht erzwingbar ist. (Aus den
Gründen: ...Der Betroffene hat der Verwertung der Atemalkoholmes-
sung widersprochen und behauptet, er sei nicht über die Freiwillig-
keit der Messung belehrt worden. Das Protokoll zur Atemalkoholmes-
sung enthält den Hinweis, dass eine Belehrung des Probanden durch-
geführt worden sei, schweigt sich aber über deren Inhalt aus. Daher
war zugunsten des Betroffenen davon auszugehen, dass die erforder-
liche Belehrung vor der Messung nicht erfolgt ist. Das Ergebnis ist
wegen der fehlenden Belehrung über die Freiwilligkeit an der Teil-
nahme nicht verwertbar. Das Teilnehmen an dem Test kann nicht er-
zwungen werden, da dies eine aktive Betätigung des Betroffenen er-
fordert...).

Fundstellen
ADAJUR-ARCHIV
NZV,2010 266 (LS)

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(2012) Fachanwalt Verkehrsrecht Christall / Verkehrsrecht, Bußgeld, Unfallregulierung / Rechtsanwalt / Anwalt