Schadenersatz nach Verkehrsunfall
Schadenersatz
Bei einem Unfall sind immer wieder Schadensersatzansprüche gegenüber einem Unfallbeteiligten bzw. gegenüber der Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Wenn der Geschädigte die Schadenersatzansprüche direkt gegenüber dem Ersatzpflichtigen geltend macht und wenn klar ist, wer zu welchen Anteilen haftet und auch die Höhe des Schadens leicht überprüft werden kann, können die Bemühungen um Schadenersatz außergerichtlich stattfinden. Dafür werden nur das Anspruchsschreiben des Geschädigten benötigt, eine Überprüfung des Sachverhalts durch den Ersatzpflichtigen und schließlich die Schadenersatzzahlung.
Können die Unfallschäden nicht außergerichtlich abgewickelt werden, müssen die Ansprüche des Geschädigten mit einer Klage geltend gemacht werden. Dann wird in einer Klageschrift der Schadenersatzanspruch genau dargestellt, warum er besteht und in welcher Höhe er begründet ist. Klagen sind z.B. erforderlich, wenn der Ersatzpflichtige die Anspruchschreiben des Geschädigten nicht beachtet, oder wenn unterschiedliche Ansichten zur Schadenshöhe bzw. Haftungsquote bestehen.
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(2012) Fachanwalt Verkehrsrecht Christall / Verkehrsrecht, Bußgeld, Unfallregulierung / Rechtsanwalt / Anwalt

