Verkehrszivilrecht
Das Verkehrszivilrecht umfasst insbesondere die Haftung der Versicherung nach einem Verkehrsunfall.
Schadensersatzansprüche können sich aus Vertrag oder aus Gesetz ergeben. Im Verkehrsrecht ergibt sich dieser in der Regel aus dem Gesetz (Bürgerliches Gesetzbuch, Straßenverkehrsgesetz…)
Der Schadenersatz nach einem Unfall setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen. Zum einen gibt es die Sachschäden wie zum Bsp. die Reparaturkosten des Fahrzeugs gemäß Gutachten oder Kostenvoranschlag bzw. der Wert des Fahrzeugs beim Totalschaden. Weitere Schäden beim Unfall können Gutachterkosten, An- und Abmeldekosten des Fahrzeuges, Anwaltskosten, Abschleppkosten, Mietwagenkosten, Finanzierungskosten usw. sein.
Neben den messbaren Schäden (Sachschäden) können auch Personenschäden entstehen, die nicht gemäß „Gutachten“ abgerechnet werden können. Hierbei kommt es vor allem auf die Art der Verletzung und auch auf die Dauer der Krankschreibung an. Auch hier gibt es Tabellen und Richtwerte an denen sich die beteiligten Parteien orientieren können. Ein angemessenes Schmerzensgeld kann abschließend immer erst nach vollständiger Wiederherstellung der Gesundheit ausgehandelt werden.
Teltow, Kleinmachnow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin,
Nuthetal, Großbeeren, Ludwigsfelde, Rangsdorf, Blankenfelde, Mahlow, Michendorf, Schönefeld, Wildau, Königs Wusterhausen, Zeuthen.
(2012) Fachanwalt Verkehrsrecht Christall / Verkehrsrecht, Bußgeld, Unfallregulierung / Rechtsanwalt / Anwalt

