Kfz-Mietrecht

Das Mieten von Kraftfahrzeugen ist weit verbreitet. Insbesondere nach einem Verkehrsunfall ist es üblich, dass ein Fahrzeug vermietet wird.
Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden, steht Ihnen grundsätzlich ein Ersatzwagen zu. Alternativ könnten Sie auch Nutzungsausfall geltend machen, sofern Sie ein paar Tage auf ein Fahrzeug verzichten können. Falls Sie sich für einen Mietwagen entscheiden, gibt es meist 2 Probleme. Eine Frage ist immer wie lange man den Mietwagen behalten darf, die zweite Frage entsteht bei den Kosten. Hilfreich ist es, Angebote einzuholen und diese zu vergleichen. Wenn Sie das Versäumen kann es dazu kommen, dass Sie einen Teil der Mietwagenrechnung selbst zahlen müssen. Weiterhin ist zu bedenken, dass das angemietete Fahrzeug in einer geringeren Klasse sein muß, als Ihr beschädigtes Fahrzeug (zum Bsp. VW Polo statt VW Golf). Sie müssen sich hier ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
Ist im Kfz-Mietvertrag vereinbart, dass Sie bei jedem Unfall sofort die Polizei und den Vermieter informieren, sollten Sie dieses unbedingt beachten. Falls Sie diese Information versäumen, kann es zu empfindlichen Schadenersatzforderungen seitens des Vermieters kommen.
Sinnvoll ist auch, sich das Fahrzeug bei der Übergabe genau anzusehen und jeden erkennbaren Schaden schriftlich zu vermerken. Hat das Fahrzeug bei der Rückgabe eine kleine Beule, so kommen Sie unter Umständen für den Schaden auf (auch wenn er nicht von Ihnen ist). Auch bei diesen Fragen hilft Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht gern.

Ich freue mich auf Mandanten aus:

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(2012) Fachanwalt Verkehrsrecht Christall / Verkehrsrecht, Bußgeld, Unfallregulierung / Rechtsanwalt / Anwalt