Kaufrecht
Der Kaufvertrag in § 433 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Hiernach wird der Käufer verpflichtet dem Verkäufer den Kaufpreis zu bezahlen und die Sache abzunehmen. Im Gegenzug ist der Verkäufer verpflichtet, die Sache zu übergeben und dem Käufer das Eigentum zu verschaffen. Klappt alles, gibt es kein Problem.
Die Probleme entstehen, sofern sich einer der Beteiligten nicht an seine Pflichten hält. Dann ist zu prüfen, was genau zwischen den Parteien vereinbart wurde. Hierbei ist es hilfreich, sofern der Kaufvertrag schriftlich fixiert ist (mündlich ist natürlich auch rechtswirksam, die Beweislage ist nur schwierig).
Ein weiteres Problem stellen Mängel an der verkauften Sache bzw. dem Auto dar. Beim Gebrauchtwagen muß hierbei zwischen einem Mangel und dem reinen Verschleiß unterschieden werden. Ist also die Bremsanlage (Bremsscheiben und Bremssteine) kurz vor der Verschleißgrenze, das Fahrzeug bremst aber tadellos, so liegt in der Regel kein Mangel vor.
Der Zeitpunkt auf den es ankommt, ist die Übergabe des Fahrzeuges. Das Fahrzeug muß also bei Vollzug des Kaufvertrages mangelfrei gewesen sein. Kauft man bei einem Händler ein Fahrzeug, so kann der Händler die Gewährleistung aus dem Vertrag nicht ausschließen, sondern nur auf 12 Monate begrenzen. Allerdings gibt es nach 6 Monaten bereits eine Beweislastumkehr. In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf muß der Händler beweisen, dass das Fahrzeug mängelfrei war, danach der Käufer.
Ist der Mangel bewiesen, kommen als Rechtsfolge beispielsweise die Nacherfüllung, die Minderung des Kaufpreises oder auch der Rücktritt vom Kaufvertrag sowie Schadenersatz in betracht.
Beim Neuwagenkauf sind die Regelungen vergleichbar. Allerdings kann der Händler die Gewährleistung nicht auf 12 Monate beschränken, hier gelten 24 Monate. Die Gewährleistung darf nicht mit der eventuell zusätzlich vorhandenen zusätzlichen Garantie verwechselt werden. Hier garantiert der Hersteller bestimmt Eigenschaften des Fahrzeuges.
Zwischen privaten An– und Verkäufern und zwischen Händlern kann die Gewährleistung nach wie vor wirksam ausgeschlossen werden.
Teltow, Kleinmachnow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin,
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(2012) Fachanwalt Verkehrsrecht Christall / Verkehrsrecht, Bußgeld, Unfallregulierung / Rechtsanwalt / Anwalt

