Verkehrsrecht

Im weitesten Sinne umfasst das Verkehrsrecht sowohl das Straßenverkehrsrecht als auch das Luftfahrtrecht, das Eisenbahnrecht, das Recht über den Verkehr auf Wasserstraßen sowie das Seerecht. Im gängigen Sprachgebrauch wird der Begriff Verkehrsrecht jedoch nur auf den Straßenverkehr bezogen und umfasst mehrere Teilbereiche.

Geregelt wird das Verkehrsrecht durch das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Als typisches Ordnungsrecht wird das Verkehrsrecht durch das Bundesrecht bestimmt

(2011) John Christall| Fachanwalt | Verkehrsrecht, Bußgeld, Unfallregulierung | Rechtsanwalt | Teltow, Kleinmachnow, Stahnsdorf