Fahrerlaubnisrecht

Im Fahrerlaubnisrecht geht es unter anderem um die Erteilung bzw. auch die Verweigerung der Erteilung einer Fahrerlaubnis mittels Führerschein.
Ein Führerschein ist eine amtliche Urkunde die ein Vorhandensein einer Erlaubnis Führen bestimmter Kraftfahrzeuge auf öffentlichem Straßenland zum Ausdruck bringt.
Die Fahrerlaubnis ist an einen bestimmten Fahrzeugtyp gebunden. Nur wer die Fahrerlaubnis für diese Klasse besitzt, hat das Recht, ein Kraftfahrzeug dieser Klasse zu führen. Wer mit einem Kraftfahrzeug ohne die dafür erforderliche Fahrerlaubnis am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, macht sich strafbar (Fahren ohne Fahrerlaubnis).
Die Fahrerlaubnis wird durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde erteilt und ist an die Fahreignung und den Nachweis der Befähigung in Form einer Fahrprüfung gebunden.
Die gesetzlichen Grundlagen hierfür finden sich in dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnisverordnung(FeV).
Im Rahmen dieser Regelungen gibt es eine Reihe von Problemen, die nur durch einen Anwalt für Verkehrsrecht gelöst werden können.

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(2012) Fachanwalt Verkehrsrecht Christall / Verkehrsrecht, Bußgeld, Unfallregulierung / Rechtsanwalt / Anwalt