Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis

Entziehung und Erteilung der Fahrerlaubnis

Die Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt, wenn sich der Inhaber der Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen als ungeeignet erwiesen hat. Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Behörde oder durch das Gericht erlischt die entzogene Fahrerlaubnis endgültig. Hierfür gibt es vielfältige Gründe. Ein häufiger Grund ist die Alkoholfahrt. Es kann aber auch sein, dass die Entziehung erfolgt, weil man mit hoher Konsequenz falsch parkt (zugegeben muß dies sehr häufig sein, ist aber möglich). Durch die Entziehung verliert der Betroffene die Berechtigung, fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge im Straßenverkehr zu führen.
Die neue Fahrerlaubnis muß bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Ratsam ist es, den Antrag bereits 2-3 Monate vor Ablauf der verhängten Sperre zu stellen. Die Fahrerlaubnisbehörde teilt dem Betroffenen dann mit, unter welchen Voraussetzungen ihm eine neue Fahrerlaubnis erteilt wird. Liegen die Voraussetzungen vor, wird eine MPU angeordnet. Es kann aber auch sein, dass zusätzlich ein ärztliches Attest oder anderes angeordnet wird. Welche zusätzlichen Kosten oder/und Auflage zu erfüllen sind, teilt Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde mit.

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(2012) Fachanwalt Verkehrsrecht Christall / Verkehrsrecht, Bußgeld, Unfallregulierung / Rechtsanwalt / Anwalt