Schadenersatzhöhe nach Verkehrsunfall

Die Berechnung des Schadenersatzes nach einem Unfall kann unterschiedlich sein. Es kommt immer darauf an, wie reguliert werden soll. In der Regel gibt es nach einem Unfallschaden ein Gutachten eines Kfz-Sachverständigen. Jetzt kann entschieden werden, ob das Fahrzeug repariert oder der Betrag aus dem Gutachten ausgezahlt wird.
Wird repariert, so wird die Versicherung direkt an die Werkstatt bezahlen. In dieser Regelung gibt es selten Probleme.

Soll der Gutachtenbetrag ausgezahlt werden, gibt es regelmäßig Streit über die Höhe des Auszahlungsbetrages. Klar ist, dass hier nur der Nettobetrag aus dem Gutachten gezahlt wird. Die Mehrwertsteuer ist als Schaden nur zu ersetzen, wenn diese auch angefallen ist. Problematischer ist, welcher Stundenverrechnungssatz der Autowerkstatt angemessen ist. Die Versicherungen verweisen in der Regel auf Verrechnungssätze von „verbundenen“ Werkstätten, die deutlich geringer sind, als die von Fachwerkstätten. Das führt dazu, dass der Auszahlungsbetrag teilweise deutlich verringert wird. Weiterhin werden pauschal Beträge abgezogen, deren Abzug nicht immer berechtigt ist.

Hier gibt es zwischenzeitlich umfangreiche Rechtsprechung. Damit Ihnen hier kein zusätzlicher Schaden entsteht, ist es besonders wichtig sich unmittelbar nach einem Unfall durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen. Nur der Anwalt kann und wird Ihnen sagen, welche Ansprüche Ihnen zustehen. Sie können den Anwalt auch beauftragen, die gesamte Unfallregulierung für Sie durchzuführen. Sie müssen sich um nichts kümmern, der Anwalt regelt alles.

Sind Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt worden, zahlt die gegnerische Versicherung die Kosten für den Anwalt.

Unabhängig davon rate ich immer, dass jeder Verkehrsteilnehmer zumindest eine Rechtschutzversicherung für Verkehrsrecht abschließen sollte. Diese kostet nicht viel, kann aber bei schweren Unfällen mit unklarer Haftungslage sehr hilfreich sein.

Autor: Fachanwalt für Verkehrsrecht John Christall aus Teltow,
Mitglied der AG Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins, Tel. (03328) 33 66 040