Bekifft Autofahren – ist das bald erlaubt?

Anfang 2024 könnte in Deutschland die Legalisierung von Cannabis beschlossen werden. Was das für Autofahrer, die ab und zu konsumieren, bedeutet, ist allerdings noch offen: Kommt mit der Legalisierung auch die Änderung der Gesetzeslage für Fahren mit bzw. nach einem Cannabisrausch?

Ein Bier, ein Joint? 

Cannabis-Befürworter sehen hier Änderungsbedarf, mindestens den Bedarf einer praxisnahen Entstigmatisierung. Denn:

Während man mit einem Bier intus noch als fahrtüchtig gilt, also mit weniger als 0.5 Promille, gibt es bei Cannabis aktuell null Toleranz. Diese Regelung sei ungerecht, heißt es, weil damit beispielsweise diejenigen benachteiligt würden, die vielleicht gestern einen Joint geraucht haben, längst wieder fit sind aber 24 Stunden später noch Spuren von THC im Blut haben.

Es fehlen Studien zur Fahrtüchtigkeit 

Cannabis einfach mit Alkohol hinsichtlich einer Toleranzgrenze für Fahrtüchtigkeit gleichzustellen, ist jedoch nicht so einfach, sagen Toxikologen, weil Wirkungsweise und Abbauprozess zu unterschiedlich sind. Bei Alkohol lässt sich der Abbau ziemlich genau vorhersehen, auf Cannabis reagiert jeder etwas anders. Ab welchem THC-Wert die Fahrtauglichkeit ähnlich wie bei 0,5 Promille Alkohol eingeschränkt ist, konnte in Studien bisher nicht ermittelt werden. Die Festlegung eines offiziellen Cannabisgrenzbereichs für Autofahrer gestaltet sich deshalb äußerst schwierig.

Wer berauscht fährt, riskiert seinen Führerschein

Bis die Politik hier also etwas entscheidet, bleibt alles, wie es ist, und das ist recht eindeutig: Wer kifft oder gekifft hat, darf nicht Autofahren. Und wer es tut und erwischt wird, dem droht eine MPU – und dann ist schnell der Führerschein weg.

Und der Beifahrer?

Weiterhin gilt:

Der Beifahrer darf konsumiert haben, er sollte das aber nicht während der Fahrt tun. Das ermuntert die Kollegen der Polizei zu gerne, im Auto direkt nach mitgeführten Drogen zu suchen.

Was der Fahrer darf: „Etwas“ dabeihaben, in der Hosentasche oder wo auch immer – natürlich nur für den Eigenbedarf.

Meine Empfehlung:

Falls Sie angehalten und kontrolliert werden und die Polizei was findet, machen Sie am besten Folgendes: Nichts. Nichts sagen, keine Fragen beantworten, nicht plaudern. Das überlassen Sie am besten einem Anwalt. Ich helfe Ihnen gerne.