Verkehrsstrafrecht
1. häufige Delikte im Verkehrsstrafrecht
- Körperverletzung
- Unfallflucht
- Unterlassene Hilfeleistung
- Trunkenheit im Verkehr
- Vollrausch
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Nötigung
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Kennzeichenmissbrauch
- Fahren ohne Pflichtversicherung
2. Das Strafverfahren
Die Grundlage für den Strafprozess ist die Strafprozessordnung. Die StPO hat mehr als 400 Paragraphen. Der Strafprozess läuft nach bestimmten Grundsätzen, untter anderem nach dem Legalitätsprinzip und der Offizialmaxime. In der mündlichen Verhandlung vor Gericht gelten zusätzlich der Öffentlichkeitsgrundsatz, sowie der Mündlichkeitsgrundsatz.
Der Strafprozess im weiteren Sinne ist in das Erkenntnisverfahren das Vollstreckungsverfahren gegliedert. Das Erkenntnisverfahren wiederum gliedert sich in drei Phasen;
- Ermittlungsverfahren,
- Zwischenverfahren und
- Hauptverfahren (Strafprozess im engeren Sinne).
Das Strafverfahren selbst gliedert sich in fünf Stufen. Davon sind die ersten drei die Phasen das Erkenntnisverfahren, die vierte Stufe ist die Rechtsmittelinstanz mit Berufung und Revision. Da die Berufung nach Erkenntnisgrundsätzen mit Durchführung einer Beweisaufnahme gestaltet ist, ist sie definitorisch zum Erkenntnisverfahren zu zählen. Die fünfte und letzte Stufe des Verfahrens ist die Vollstreckung des Urteils
Teltow, Kleinmachnow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin,
Nuthetal, Großbeeren, Ludwigsfelde, Rangsdorf, Blankenfelde, Mahlow, Michendorf, Schönefeld, Wildau, Königs Wusterhausen, Zeuthen.
(2012) Fachanwalt Verkehrsrecht Christall / Verkehrsrecht, Bußgeld, Unfallregulierung / Rechtsanwalt / Anwalt

