Strafrecht
Im deutschen Recht bezeichnet Strafrecht ein Rechtsgebiet, das sich mit Rechtsgüterschutz durch Einwirkung auf menschliches Verhalten beschäftigt. Das Strafrecht soll die Menschen von Handlungen abhalten, die andere Personen schädigen.
Im weitesten Sinn zählen zum Strafrecht alle Normen, die regeln, unter welchen Voraussetzungen (materielles Strafrecht, geregelt im StGB) und in welchem Verfahren (formelles Strafrecht, Strafprozessrecht) über einen Menschen die Rechtsfolge Strafe zu verhängen und zu vollziehen (Strafvollzugrecht) ist.
Das materielle Strafrecht ist im Strafgesetzbuch (StGB), das formelle Strafrecht in der Strafprozessordnung (StPO) und dem (Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.
Das Verkehrsstrafrecht ist ein Teil des gesamten Strafrechtes, welcher die Problematik des Strafrechts im Straßenverkehr darstellt.
Das Recht der Ordnungswidrigkeiten gehört zum Strafrecht im weiteren Sinn, weil es den Methoden des Strafrechts folgt und im Verfahren ähnlich ist. Die Sanktionen sind meist Bußgelder, die in der Regel deutlich unterhalb von Geldstrafen bleiben und durch einen Katalog pauschal festgesetzt sein können.
(2011) John Christall| Fachanwalt | Verkehrsrecht, Bußgeld, Unfallregulierung | Rechtsanwalt | Teltow, Kleinmachnow, Stahnsdorf

