Im Bußgeldverfahren erfolgt die Anhörung des Betroffenen (des verdächtigten "Täters") in der Regel schriftlich. Es ist sehr ratsam sich hier noch nicht zu äußern und den Anhörungsbogen nur mit den zwingend erforderlichen Angaben zur Person zurückzusenden. Wollen Sie keinen Fehler machen, so lassen Sie sich bereits in diesem Stadium des Verfahrens von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten.